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   BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99   

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BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99 (https://dejure.org/1999,5059)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 3 B 36.99 (https://dejure.org/1999,5059)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 3 B 36.99 (https://dejure.org/1999,5059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revision rechtfertigende Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 25 A 4760/95

    Klagefrist; Klageschrift; Übermittlung per Telefax; Terminverlegung; Erkrankung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99
    Fallen - wie hier - das Gericht, an das die Klage gerichtet war, und das, bei dem sie eingeht, auseinander, ist die Prozeßvoraussetzung des § 74 Abs. 1 VwGO nur gewahrt, wenn die Klageschrift noch innerhalb der Frist auch beim angerufenen Gericht eingeht (vgl. u.a. Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 34.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 96 S. 120 und OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A - NJW 1996, 334; ebenso die einhellige Auffassung in der Literatur, z.B. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar § 74 Rn. 36; Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 74 Rn. 37 sowie auch Redeker/von Oertzen, 12. Aufl. 1997, § 74 Rn. 4, und Kopp/Schenke, VwGO 11. Aufl. § 74 Rn. 8; die letzteren werden in dem angefochtenen Urteil unrichtig für eine andere Meinung zitiert).

    Damit ist das Gericht gemeint, an das der Schriftsatz gerichtet ist und als angerufenes Gericht tätig zu werden hat (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A - a.a.O.).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des betreffenden Gerichts gelangt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1991 - 2 BvR 215/90- NJW 1991, 2076; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1992 - X ZB 17/91 - NJW 1992, 1047).
  • BGH, 28.01.1992 - X ZB 17/91

    Fristwahrung durch Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gemeinsamer

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des betreffenden Gerichts gelangt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1991 - 2 BvR 215/90- NJW 1991, 2076; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1992 - X ZB 17/91 - NJW 1992, 1047).
  • BVerwG, 05.02.1960 - IV C 34.60
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99
    Fallen - wie hier - das Gericht, an das die Klage gerichtet war, und das, bei dem sie eingeht, auseinander, ist die Prozeßvoraussetzung des § 74 Abs. 1 VwGO nur gewahrt, wenn die Klageschrift noch innerhalb der Frist auch beim angerufenen Gericht eingeht (vgl. u.a. Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 34.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 96 S. 120 und OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 25 A 4760/95.A - NJW 1996, 334; ebenso die einhellige Auffassung in der Literatur, z.B. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar § 74 Rn. 36; Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 74 Rn. 37 sowie auch Redeker/von Oertzen, 12. Aufl. 1997, § 74 Rn. 4, und Kopp/Schenke, VwGO 11. Aufl. § 74 Rn. 8; die letzteren werden in dem angefochtenen Urteil unrichtig für eine andere Meinung zitiert).
  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen

    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (wie Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).

    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13 S. 8 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2018 - 3 M 162/18

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung wegen der Begehung von Straftaten -

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des betreffenden Gerichts gelangt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 -, juris).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Es handelte sich nicht um so genannte Irrläufer, die formlos an das zuständige Gericht hätten abgegeben werden müssen (stRspr BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 38; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13 S. 8).
  • VG Augsburg, 21.10.2014 - Au 3 K 14.886

    Werbeanlage; Ausnahmegenehmigung nach Straßenverkehrsrecht

    Insbesondere wurde durch den Eingang der Klageschrift beim Verwaltungsgericht München die Klagefrist gewahrt, denn die Klage war gerade an dieses Gericht gerichtet (§ 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO; vgl. BVerwG, B.v. 15.12.1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    Aus diesem Grund wird etwa die Frist zur Erhebung einer Klage nach § 74 VwGO auch dann gewahrt, wenn die Klage bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben wird; Voraussetzung ist allerdings, dass die Klageschrift gerade an dieses Gericht adressiert war, weil es andernfalls nicht zu einer Verweisung, sondern zu einer bloßen Weiterleitung eines irrtümlich bei dem unzuständigen Gericht eingegangenen Schriftsatzes kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 -, Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13, juris Rn. 5; Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 -, NJW 2002, 768, juris Rn. 13; Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 74 Rn. 9a).
  • OVG Berlin, 19.12.2002 - 8 N 155.02

    Zulassungsantrag, Begründung, Frist, Adressat, Einreichung, gemeinsame

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist nämlich entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des betreffenden Gerichts gelangt, womit dasjenige Gericht gemeint ist, an das der Schriftsatz gerichtet ist und das zu einer prozessualen Behandlung verpflichtet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 -, Buchholz 310 Nr. 13 zu § 74 VwGO, Seite 8).
  • VGH Hessen, 24.04.2001 - 8 UZ 1816/00

    Fax-Nummernverwechslung - Versäumung der Klagefrist durch Beteiligten;

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des betreffenden Gerichts gelangt, womit das Gericht gemeint ist, an das der Schriftsatz gerichtet ist und das als angerufenes Gericht tätig zu werden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 3 B 36.99 - juris).
  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1993 - 7 B 158/92 -, juris Rn. 4, vom 15. Dezember 1999 - 3 B 36/99 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 37/00 -, juris Rn. 13.
  • VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 7 K 231/03

    Rücksichtnahmegebot bei Festsetzung offener Bauweise und vorhandener

    Ferner vermag sich ein Nachbar bei der Anfechtung einer Baugenehmigung ohnehin nicht mit Erfolg darauf zu berufen, er sein am Verfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden, da diese Nachbarbeteiligung keinen "Wert an sich" darstellt und dem Nachbarn kein unabhängig vom materiellen Recht bestehendes, selbständig durchsetzbares subjektives Verfahrensrecht verleiht (vgl. u.a. OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Mai 1999 - 3 B 36/99 - und vom 01. Juli 1999 - 3 B 28/99 - zu § 73 BbgBO a.F.).
  • OLG Dresden, 31.07.2001 - 2 W 1018/01

    Klageeinreichung beim sachlich unzuständigen Gericht innerhalb der gerichtlich zu

    a) Auch außerhalb des gegenständlichen Anwendungsbereichs von § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG ist inzwischen allgemein anerkannt, dass eine Klage- oder Ausschlussfrist selbst dann gewahrt ist, wenn eine - die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen wahrende (vgl. dazu: BVerwG SGb 2001, 244; OVG Nordrhein-Westfalen NJW 1996, 334) - Klage innerhalb der Klagefrist beim unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. BayVGH BayVBl. 2000, 699 zu § 74 AsylVfG; LAG Köln NZA-RR 1998, 561 zu § 48 ArbGG; BGHZ 111, 339 [342] zu Art. 12 Abs. 3 NTS-AG; BGHZ 97, 155 [159 ff.] zu § 30 PrEnteigG; BGHZ 90, 249 [252] zu § 41 Abs. 1 Satz 1 KO [bei Verneinung der Fristwahrung aus anderen Gründen]; BGHZ 35, 374 [375 ff.] und BGH NJW 1962, 2154 [2155] zu Art. 8 Abs. 10 FinVertr).
  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 3 K 517/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • FG München, 26.05.2008 - 1 K 187/08

    Verfristung bei rechtzeitigem Eingang der richtig adressierten Klageschrift beim

  • VG Hannover, 07.12.2006 - 2 A 3466/05

    Anschrift; dienstlicher Wohnsitz; Erheblichkeit; Klagefrist; Korrekturfehler;

  • VG Meiningen, 31.03.2003 - 5 K 1136/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Bruchteilseigentum; Entschädigung;

  • VG Greifswald, 20.04.2017 - 4 A 1381/16
  • VG Darmstadt, 27.05.2005 - 5 E 1049/03
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